IHR WAHLRECHT BEI DEN KOMMUNALWAHLEN 2023
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KOMMUNALWAHLEN 2023
IHR WAHLRECHT BEI DEN KOMMUNALWAHLEN 2023
Am 28. Mai 2023 finden in ganz Spanien Kommunalwahlen statt, bei denen die Gemeindeverwaltungen gewählt werden. Bestimmte ausländische Staatsangehörige, die in Spanien Ihren Wohnsitz haben, haben das Recht, ihre Gemeindevertreter zu wählen.

KOMMUNALWAHLEN 2023


Inhalt
Wahlrecht: Wer ist wahlberechtigt?
Neben volljährigen spanischen Staatsbürgern können auch Staatsbürger der Europäischen Union sowie Staatsbürger von Bolivien, Kap Verde, Chile, Kolumbien, Ecuador, Island, Korea, Norwegen, Paraguay, Peru, dem Vereinigten Königreich, Trinidad und Tobago und Neuseeland – sowie Staatsbürger von Ländern, mit denen in Zukunft entsprechende Abkommen geschlossen werden – an den Kommunalwahlen teilnehmen, sofern bei den örtlichen Behörden rechtmäßig gemeldet sind und ihre Absicht, an den spanischen Kommunalwahlen in Spanien teilzunehmen, vor Ablauf der festgelegten Frist erklärt haben.
Sie können Ihre Absicht, Ihr Wahlrecht bei den spanischen Kommunalwahlen auszuüben, online über die offizielle Website des Instituto Nacional de Estadística (INE) oder in Ihrem örtlichen Rathaus erklären.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um wählen zu dürfen?
Um bei den Kommunalwahlen wählen zu dürfen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen am Wahltag volljährig sein (18 Jahre oder älter).
- Sie müssen Ihren rechtlichen Status in Spanien nachweisen können, d. h. Sie müssen eine aktuelle spanische Aufenthaltsgenehmigung, Wohnsitzbescheinigung oder -karte besitzen.
- Ihr Wahlrecht darf Ihnen nicht entzogen worden sein.
- Sie müssen einen Wohnsitz in Spanien haben und in der Gemeinde, in der Sie leben, gemeldet sein. Für EU-Bürger ist keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich. Nicht-EU-Bürger aus Ländern, die ein Abkommen mit der spanischen Regierung geschlossen haben, müssen sich mindestens 3 oder 5 Jahre in Spanien aufgehalten haben, um ihr Wahlrecht ausüben zu dürfen.
- Sie müssen Ihre Wahlabsicht erklären und sich vor Ablauf der Frist in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Eintragungsfristen sind für EU-Bürger und für Bürger von Ländern mit einem Abkommen unterschiedlich:
- für EU-Bürger ist die Frist der 30. Januar 2023.
- Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Bürger von Ländern, mit denen ein Abkommen besteht, können vom 1. Dezember 2022 bis zum 15. Januar 2023 gestellt werden.
Wie kann ich überprüfen, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Die Wahlberechtigten der Gemeinschaft können sich jederzeit bei ihrer Gemeindeverwaltung oder direkt auf der offiziellen INE-Website erkundigen, ob sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und für welche Art von Wahl sie ihre Wahlabsicht bekundet haben:
Welche Schritte müssen EU-Bürger unternehmen, um wählen zu dürfen?
Wenn Sie bereits bei früheren Wahlen Ihre Wahlabsicht erklärt haben und Ihre Meldeadresse gleich geblieben ist, müssen Sie KEINE weiteren Schritte unternehmen, da Sie weiterhin im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sie können Ihren Eintragungsstatus im Wählerverzeichnis überprüfen, indem Sie auf den Link im vorherigen Abschnitt klicken.
Wenn Sie in Spanien gemeldet sind, aber noch nicht Ihre Wahlabsicht erklärt haben, müssen Sie Ihre Absicht, Ihr Wahlrecht auszuüben, förmlich erklären, indem Sie entweder ein Formular in Ihrem örtlichen Rathaus ausfüllen (Sie können es auch hier herunterladen https://sede.ine.gob.es/manifestacionVotoPermanente/impresoDFA/CERE.DFA_ES.pdf ) oder das Online-Formular unter folgender Adresse ausfüllen https://sede.ine.gob.es/manifestacionVotoPermanente/presentacion.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, aber noch nicht rechtmäßig gemeldet sind, müssen Sie sich zunächst in Ihrem örtlichen Rathaus anmelden. Dann können Sie Ihre Wahlabsicht erklären und die entsprechenden Formulare ausfüllen.
Das Wählerverzeichnis für die Wahlen im Mai 2023 wird am 30. Januar 2023 geschlossen, so dass Sie Ihre Eintragung vor diesem Datum durchführen und überprüfen müssen.
Was sind die Voraussetzungen und zu unternehmenden Schritte für Nicht-EU-Bürger, die das Wahlrecht haben?
Nicht-EU-Bürger aus Ländern, die ein Abkommen mit der spanischen Regierung haben, nämlich: Bolivien, Kap Verde, Chile, Kolumbien, Ecuador, Island, Korea, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Trinidad und Tobago sowie das Vereinigte Königreich müssen sich jedes Mal, wenn sie ihr Wahlrecht bei Kommunalwahlen ausüben wollen, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Für jede Kommunalwahl wird ein neues Wählerverzeichnis der in Spanien ansässigen ausländischen Staatsangehörigen aus Ländern mit Abkommen erstellt, was bedeutet, dass die Eintragungen nur für die Kommunalwahl gültig sind, für die sie vorgenommen wurden.
Um Ihr Wahlrecht ausüben zu dürfen, müssen Sie zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen – Vollendung des 18. Lebensjahres, gemeldeter Wohnsitz und gültige Aufenthaltsgenehmigung – während des im jeweiligen Abkommen vorgesehenen Zeitraums in Spanien gewohnt haben
Die erforderlichen Zeiträume sind:
- 5 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung für Bolivien, Kap Verde, Kolumbien, Chile, Ecuador, Island, Korea, Paraguay, Peru, Trinidad und Tobago und Neuseeland.
- 3 Jahre zum Wahltag für norwegische Staatsbürger
- 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung für britische Staatsbürger
Um die Wählerregistrierung zu erleichtern, wird das Wahlamt Ende 2022 eine Benachrichtigung an alle Nicht-EU-Ausländer senden, die laut seinen Unterlagen die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts erfüllen. In diesem Schreiben sind die Anweisungen und Fristen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis enthalten.
Wenn Sie dieses Schreiben erhalten und alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag online stellen, indem Sie die Formulare auf der offiziellen Website des Instituto Nacional de Estadística ausfüllen. Sie können den Antrag auch per Post stellen; in diesem Fall ist das Porto kostenlos.
Sie können den Antrag auch persönlich in Ihrem örtlichen Rathaus stellen, indem Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen.
Es gibt einen Berichtigungszeitraum, in dem ausländische Staatsangehörige, die im INE-Register eingetragen sind, ihre Eintragung überprüfen und gegebenenfalls berichtigen lassen können. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen für die Stimmabgabe erfüllen, und ein Fehler passiert ist, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Provinzbüro des INE-Wählerverzeichnisses in Alicante zu wenden.
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, werden abgelehnt; wenn Sie Ihren Antrag verspätet einreichen, sind Sie nicht wahlberechtigt.
Sobald Sie alle erforderlichen Formulare eingereicht haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Eintragung zu überprüfen, indem Sie auf den folgenden Link klicken https://sede.ine.gob.es/censo_electoral
Dürfen britische Staatsangehörige bei Kommunalwahlen wählen?
Ja, denn Artikel 13.2 der spanischen Verfassung erkennt das aktive und passive Wahlrecht ausländischer Bürger bei Kommunalwahlen an, sofern ein internationaler Vertrag unterzeichnet wurde, der den Grundsatz der Gegenseitigkeit respektiert.
Da das Vereinigte Königreich nach dem Brexit als Drittland gilt, hängt die Möglichkeit seiner Bürger, an den spanischen Kommunalwahlen teilzunehmen, von den auf Gegenseitigkeit beruhenden Vereinbarungen ab. Das am 21. Januar 2019 in Madrid unterzeichnete Abkommen zwischen dem Königreich Spanien und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Teilnahme von Staatsangehörigen des einen Landes mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet des anderen Landes an bestimmten Wahlen erkennt das aktive und passive Wahlrecht britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien bei Kommunalwahlen an.
Um das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen ausüben zu dürfen, gelten in Spanien vier Voraussetzungen für britische Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien. Sie müssen:
- Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien haben.
- Mindestens drei Jahre vor Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis rechtmäßig und ununterbrochen in Spanien gewohnt haben.
- Bei der zuständigen Gemeinde unter Ihrer Wohnanschrift gemeldet sein.
- Gemäß dem im vorherigen Abschnitt beschriebenen Verfahren in das Wählerverzeichnis der in Spanien ansässigen ausländischen Staatsangehörigen eingetragen sein.
Wenn ich am 28. Mai 2023 nicht in Spanien bin, kann ich trotzdem an den Kommunalwahlen teilnehmen?
Ja, wenn Sie am Wahltag nicht in Spanien sind, können Sie trotzdem Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben.
Denken Sie daran, dass Sie zuvor in das Wählerverzeichnis eingetragen und bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, gemeldet sein müssen.
Ab dem Tag des Wahlausschreibens (oder dem Tag, an dem der Termin bekannt gegeben wird) und bis zu 10 Tage vor dem Wahltag können die wahlberechtigten Bürger die Briefwahl beantragen.
Dazu müssen Sie sich mit Ihrem Reisepass und Ihrer Wohnsitzbescheinigung oder -karte bei der Post anmelden. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden; die Vorlage einer Fotokopie ist nicht gültig.
Sie können die Briefwahl auch auf der Website von Correos (www.correos.es) in einem eigens dafür eingerichteten Bereich beantragen.
Sobald Sie Ihre Briefwahl beantragt haben, werden Ihnen die entsprechenden Unterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet. Sobald Sie Ihren Stimmzettel erhalten und ausgefüllt haben, müssen Sie den Umschlag mit dem Stimmzettel persönlich zur Post bringen, wo er bis zur Auszählung zu gegebener Zeit aufbewahrt wird.
Genau wie bei der Stimmabgabe im Wahllokal ist Ihre Stimmabgabe geheim und vertraulich.
Das passive Wahlrecht: Wer kann gewählt werden?
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich zur Wahl zu stellen und gewählt zu werden.
Wählbar sind alle volljährigen spanischen Staatsbürger, die das Wahlrecht besitzen und auf die keines der Kriterien für die Nichtwählbarkeit zutrifft.
Das passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen haben auch Personen, die ihren Wohnsitz in Spanien haben, ohne die spanische Staatsangehörigkeit erworben zu haben:
- Staatsbürger der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs, da letzteres die einzige Nicht-EU-Vertragspartei ist, die das passive Wahlrecht auf Gegenseitigkeitsbasis anerkennt.
- Personen, die in ihrem Herkunftsland nicht das passiven Wahlrechts verloren haben.
- Personen, die keine unmittelbaren oder mittelbaren Schuldner der entsprechenden Gemeinden sind, gegen die ein Vollstreckungstitel von einem Gericht ausgestellt wurde.
- Personen, die keine der in Artikel 6 des Organgesetzes 5/1985 genannten Kriterien für die Nichtwählbarkeit erfüllen.
Welche Schritte muss ich unternehmen, um bei den Wahlen zu kandidieren?
Potenzielle Kandidaten müssen einer politischen Partei angehören, da unabhängige Kandidaturen in diesem Zusammenhang nicht zulässig sind.
Für Bürger des Vereinigten Königreichs arbeiten das INE-Wahlamt und die Regierung an einem königlichen Erlass, der das Verfahren für Kandidaten, die sich zur Wahl stellen wollen, regeln wird.
EU-Bürger, die kandidieren möchten, müssen nachweisen, dass sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
- Sie müssen im Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte, eines gültigen Ausländerausweises oder einer polizeilich ausgestellten Wohnsitzbescheinigung sein.
- Sie müssen eine von einem vereidigten Übersetzer übersetzte Bescheinigung Ihres Herkunftslandes vorlegen, aus der hervorgeht, dass Ihnen das passive Wahlrecht nicht entzogen wurde.
- Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass auf Sie keines der Kriterien für die Nichtwählbarkeit zutrifft.
- Sie müssen eine Bescheinigung vorlegen, dass Sie keine Schulden bei der lokalen Gemeinde haben.
Die Unterlagen der Kandidaten sind über die Partei, der der Kandidat angehört, innerhalb der im Wahlausschreiben festgelegten Fristen an das Büro des örtlichen Wahlvorstands zu senden.
Wenn Sie bei den Kommunalwahlen kandidieren möchten, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen zusammenzutragen und die Gültigkeit Ihrer Dokumente vorher bei Ihrer politischen Partei und Ihrem örtlichen Wahlvorstand zu überprüfen.
Nützliche Links
BENIDORM
1 DEZEMBER
PILAR DE LA HORADADA
2 DEZEMBER
Callosa del Segura
INFORMATIONSTAG
WAHLRECHT FÜR INTERNATIONALE EINWOHNER
Freitag, 10. Dezember, 10:30 Uhr.
Casa de Cultura
Plaza Reina Sofía, 10. Callosa del Segura